Mit dem Begriff Lichtverschmutzung ist die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen gemeint. Somit geht es nicht um die Verschmutzung des Lichtes an sich. Sondern um natürliches Licht, welches durch künstliches Licht verschmutzt wird. 

Lichtverschmutzung ist ein noch kaum bekanntes, aber tiefgreifendes Umweltproblem unserer Zeit. Da es nachts an immer mehr Orten aufgrund des eingesetzten Kunstlichts immer weniger dunkel wird, geraten ganze Ökosysteme ins Wanken. 

Umwelteinflüsse

Die Lichtverschmutzung betrifft nicht nur uns Menschen, sondern auch unsere Umwelt. Umwelt wird dabei im Wesentlichen definiert als Luft, Boden und Wasser. 

Die Aufhellung des Nachthimmels hat direkte Konsequenzen für Mensch und Natur. Denn das Leben auf der Erde hat sich seit Anbeginn der Zeit an den Rhythmus von Helligkeit und Dunkelheit angepasst. Nicht nur Tiere und Menschen benötigen die Dunkelheit zur Regeneration. Auch die Nahrungssuche, Fortpflanzung und Photosynthese sind unter anderem auf Licht angewiesen.

Auswirkungen

Die Lichtverschmutzung hat Auswirkungen auf Umwelt, Mensch und Natur. Bei vielen Pflanzen kommt es zur Störung des Produktions-Rhythmus. Gegebenenfalls verschiebt sich sogar der jahreszeitliche Vegetationsrhythmus. Bäume beispielsweise blühen dadurch früher. Dafür werfen sie aber im Herbst ihr Laub zu spät ab. Besonders betroffen sind davon die Bäume, die direkt an oder unter hellen Lichtquellen wie z.B. Straßenlaternen stehen. Das viele Licht suggeriert ihnen ggf. eine falsche Jahres- oder Tageszeit.

Die Studie

Zu den Ursachen, des beobachteten Insektenschwunds, gehört nach Ansicht vieler Wissenschaftler*innen auch die nächtliche Lichtverschmutzung. Das deutet eine Studie von Douglas Boyes von der Newcastle University School of Natural and Environmental Sciences und seinen Kollege*innen an, die in »Science Advances« erschien. 

Die Forscher*innen untersuchten für ihre Studie 26 beleuchtete Straßenränder mit Hecken oder Wiesen und verglichen ihre Daten mit der gleichen Anzahl an Straßenbegleitgrünabschnitten, die nicht beleuchtet wurden. 

Das Ergebnis war unmissverständlich. Beleuchtete Straßenränder mit Hecken wiesen fast um die Hälfte weniger Raupen auf als dunkle Hecken. Bei angestrahlten Wiesen lag die Zahl um ein Drittel niedriger. »Wir waren etwas geschockt, als wir die Zahlen sahen«, sagte Boyes. 

Wir haben täglich mit Umweltproblemen zu kämpfen. Doch die Lichtverschmutzung ist ein Umweltproblem, das man im Gegensatz zu vielen anderen bewusst eindämmen kann. Künstliches Licht hat sich in unserem Leben fest etabliert. Doch wird es in einem endlosen 24-Stunden-Takt benötigt?

Gesetzliche Regelungen

Die Gesetzgebung in Deutschland hat die Lichtimmission bereits als Problem wahrgenommen. Immissionen bezeichnen im Umweltrecht vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung etc. auf die Umwelt.

Licht zählt zu den im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) erfassten Immissionen. Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn sie „[…] nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“(§3 BImschG). 

Zum Schutz des Menschen hat der Länderausschuss für Immissionsschutz eine „Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen“ veröffentlicht. Jedoch gehen diese nicht auf die Belange des Naturschutzes ein. Verbindliche Grenzwerte zur Lichtimmission müssen noch bemessen und nachgetragen werden.

Was kann man dagegen tun?

Mit einfachen Mitteln kann jeder seinen Beitrag zur Reduzierung der Lichtverschmutzung leisten. Dafür ist es hilfreich seinen eigenen Konsum zu beobachten und zu überdenken. Je mehr der Lichtquellen berücksichtigt werden, desto besser. Dazu gehören zum Beispiel Beleuchtungen an Häusern, Gebäuden, Fassaden, Straßen, Parkplätzen uvm.

Bauplanung

Umweltverbände fordern, dass die Thematik “Lichtverschmutzung” stärker berücksichtigt wird. Die Lichtverschmutzung kann nämlich bereits in der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben mit einberechnet und berücksichtigt werden. 

Landkreisbehörden haben die Möglichkeit über die Bauleitplanung, Einfluss auf die Beleuchtungsarten, -dauer und Lichtintensitäten zu nehmen. 

Durch eine Kombination aller genannten Faktoren, lässt sich die Reduzierung von Lichtimmissionen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Kunstlicht verwirklichen.