Auf dem Waldboden liegt reichlich Holz, das sich auch für die Bestückung des heimischen Kamins eignet. Aber darf man im Wald eigentlich Holz sammeln? Ist das erlaubt oder strafbar?

Steigende Preise

Bei den aktuellen Gas- und Ölpreisen jagt ein Hoch das Nächste. Auch die Preise für den Rohstoff Holz steigen aufgrund der steigenden Nachfrage und des Krieges stark an. Es scheint verlockend, dem Wald einen Besuch abzustatten und seinen Anhänger mit Holz zu beladen, um seinen Kamin zu befeuern. Aber darf man Brennholz einfach aus dem Wald holen? 

Wem gehört der Wald?

Die Bevölkerung denkt oft, dass viele Wälder niemandem gehören. Fakt ist aber, dass tatsächlich jeder deutsche Wald eine/n Besitzer:in hat. Eigentümer:innen können sein: die Gemeinde, eine Stadt, das Land uvm. Die Wälder werden von den Eigentümer:innen in erster Linie als Wirtschaftswald betrieben, um damit Geld zu verdienen. Jede/r Waldbesucher:in ist somit nur Gast und muss sich während seines Aufenthaltes an bestimmte Regeln halten. Ein Gast darf weder Pflanzen und Bäume beeinträchtigen noch Tiere und ihren Lebensraum stören. Insbesondere die Bundesländer haben eine Reihe von Landeswaldgesetzen zur Waldnutzung erlassen, die regional sehr unterschiedlich sein können. In den meisten Fällen ist jegliches Holzsammeln im Wald einfach verboten. Wer dem nicht nachkommt, dem drohen je nach Bundesland entsprechend hohe Bußgelder.

Was darf man mitnehmen?

Grundsätzlich darf in Deutschland kein Holz, kein Ast und kein Zweig dem Wald enteignet werden. Egal, ob es auf dem Boden liegt oder an Bäumen hängt. Jedoch dürfen in manchen Bundesländern geringe Mengen zum Eigengebrauch gesammelt werden. Wildblumen, Gräser, Beeren, Pilze oder Kräuter können nach §39, Abs. 3 BNatSchG in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Das gilt nur in seltenen Fällen ebenfalls für Totholz. Denn totes Holz gehört ebenfalls den Eigentümer:innen des entsprechenden Waldes. Es handelt sich bei diesem Gesetz um eine Ausnahme, denn grundsätzlich können nur die Waldbesitzer:innen über die Bestände in ihrem Wald frei verfügen. Das Gesetz §39, Abs. 3 BNatSchG gilt jedoch nicht für Bäume und junge Setzlinge, Zierzweige, Brennholz und sogar Steine. Auch unter Naturschutz stehende Pflanzen dürfen nicht beschädigt oder mitgenommen werden. 

Totholz bzw. Leseholz

Ausnahmen gibt es  für das „Leseholz“. Leseholz ist Holz, das von selbst zu Boden gefallen ist. Es ist totes, morsches, abgefaultes und dürres Holz. Deshalb wird es auch “Totholz” genannt. Es ist Holz, welches nicht für den Verkauf bestimmt ist. Meist zählen auch Zapfen und Rinden dazu. Totholz ist ein wichtiger Bestandteil im Naturschutz und wird für einen guten Mutterboden mit Absicht liegen gelassen. Außerdem ist es ein wertvoller Lebensraum für Kleintiere. Totholz wird gebraucht und sollte deshalb nicht zweckentfremdet werden. Einige Bundesländer haben für Leseholz spezielle Gesetze, die das Nutzen und Sammeln mit einer Genehmigung erlauben. Denn beim Fällen und Entfernen von Bäumen in Wäldern und Naturschutzgebieten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Holzdiebstahl und Ordnungswidrigkeiten

Holzdiebstahl ist in Deutschland ein großes Problem. Der Schaden beträgt rund 1 Million Euro pro Jahr. Von Holzdiebstahl spricht man, wenn man in großen Mengen Holz sammelt und ohne Holzsammelschein aus dem Wald mitnimmt. Dieser Diebstahl wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet. Es kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro gerechnet werden. Wird der gefällte Baum aus dem Wald entfernt, wird eine Straftat begangen, die mit einer Anzeige geahndet werden kann. Zu diesem Zweck statten Förster:innen gefällte Bäume mit einem GPS-Sender im Wald aus. Das Signal sendet einen Alarm, wenn sich der Sender zu bewegen beginnt.

Holzsammelscheine

Beim Sammeln von Holz müssen einige Dinge beachtet werden, damit einem kein Bußgeld droht. Je nach Region gibt es unterschiedliche Gesetze, die sich online nachlesen lassen. Darüber hinaus bieten aber auch einzelne Gemeinden sogenannte Holzsammelscheine an. Diese berechtigen die Käufer:innen nach einer geleisteten Zahlung Hölzer zu sammeln. Die Preise für die Holzsammelscheine richten sich letztlich nach der gewünschten und benötigten Holzmenge in Kubikmetern. 

In bestimmten Regionen sind diese Scheine manchmal sogar für das Fällen von Bäumen erhältlich. Mit einer Investition von Beispielsweise 200 Euro pro Jahr erhält man oftmals schon ein Volumen von 15 Raummetern zum Hölzer sammeln. Damit lässt es sich gut über den Winter kommen. Trotzdem ist der Bedarf an Holz natürlich individuell verschieden. In jedem Fall kann es sich lohnen, bei der eigenen Gemeinde die genauen Kosten für solch einen Schein zu erfragen, um diese dann mit den Holzpreisen bei entsprechenden Händler:innen zu vergleichen. 

Die Fakten

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es streng genommen verboten ist, Holz zu sammeln. Außer in Bundesländern, in denenHolzabnahmescheine erworben werden können, oder die gesammelten Mengen den empfohlenen Eigenbedarf nicht übersteigen. Es empfiehlt sich in jedem Fall vorher abzuklären, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich ist oder ob es ausreicht, dass die Eigentümer:innen, die Förster:innen oder die Aufsichtsbehörden das Sammeln von Hölzern dulden. So lassen sich hohe Geld- und Haftstrafen vermeiden.