Seit 2015 gelten in Baden-Württemberg holzbaufreundliche Landesbauordnungen. 2023 traten neue Holzbaurichtlinien in Kraft. Die neuen Richtlinien sollen die Strategie des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung und Förderung des klimafreundlichen Bauens mit Holz im Land unterstützen und Hemmnisse des Holzbaus beispielsweise im mehrgeschossigen Holzbau beseitigen. 

Nachhaltigkeit siegt

Mit den neuen Holzbaurichtlinien hat sich Baden-Württemberg bundesweit als Vorreiter für eine wünschenswerte, nachhaltige Baukultur etabliert. Denn betrachtet man den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes, haben Holzkonstruktionen oft große Vorteile: Sie sind weniger energie- und CO2-intensiv und eignen sich auch besser für eine spätere Wiederverwendung und Wiederverwendung.

Die Richtlinien

Die Holzbaurichtlinie legt die brandschutztechnischen Anforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise fest. Einschränkungen wie die Beurteilung jedes Einzelfalls durch einen Sachverständigen werden somit aufgehoben. Das schafft Planungssicherheit für das Bauen mit Holz und spart Zeit und Geld.

Wichtige Rahmenbedingungen

Eine Arbeitsgruppe aus acht baden-württembergischen Ministerien hat sich zum Ziel gesetzt, aufzuklären und zu informieren, zu fördern, zu forschen und zu regeln. Aus diesem Grund sind auch die Rahmenbedingungen laufend auf dem  aktuellem Forschungs- und Erkenntnisstand. Nicht mehr vertretbare Einschränkungen für den Holzbau werden schnellstmöglich abgeschafft. Ergänzt wird die Richtlinie übrigens durch einen neuen Bauteilkatalog in der Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Dieser Katalog zeigt die Ausführungsbeispiele im Holzbau, die die Anforderungen des Brandschutzes erfüllen, z.B. von Wänden, Decken und deren Fugen.

Die neuen Richtlinien sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/03_Bauen-Wohnen/Bauvorschriften/VwV_TB_und_Richtlinien_2023/8_HolzBauRL_BW_2022-12.pdf