Was kommt durch die neue Biomasseverordnung tatsächlich auf den Holzbau zu

In der Holzbranche wird derzeit viel diskutiert, weil die Bundesregierung die Biomasseverordnung umfassend überarbeiten möchte und weil dadurch mehrere Holzarten schon bald nicht mehr verbrannt werden dürfen. Obwohl viele Zimmerer ihre Abschnitte und Resthölzer seit Jahren selbstverständlich energetisch nutzen, kündigt sich eine Regelung an, die genau dieses Vorgehen in Zukunft deutlich komplizierter machen könnte. Da viele Betriebe sowohl ihre Energienutzung als auch ihre Absatzwege für weniger hochwertiges Material auf Holz stützen, wächst die Sorge, dass eine wichtige Stütze der bisherigen Praxis wegfallen könnte.

Warum bestimmte Holzsortimente aus der Förderung fallen sollen

Die geplante Novelle steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinie RED III, die schon seit Mai 2025 hätte in deutsches Recht überführt werden sollen, jedoch bis heute nicht vollständig berücksichtigt wurde. Diese Richtlinie verpflichtet dazu, klar zu definieren, welches Holz weiterhin als förderfähige Biomasse gelten darf. Dadurch sollen gut verwertbare Holzsortimente nicht länger in der Verbrennung landen, obwohl sie eigentlich für die Herstellung von Bauholz oder anderen hochwertigen Produkten geeignet wären.

Laut aktuellem Entwurf sollen vor allem Rundholz in Industriequalität sowie Wurzeln und Stümpfe vollständig von der energetischen Nutzung ausgeschlossen werden. Obwohl diese Sortimente in der Praxis je nach Marktlage und Abnahmesituation durchaus gebraucht werden, sieht der Gesetzgeber ökologische Gründe im Vordergrund. Bestimmte Holzarten wirken langfristig als wichtiger Kohlenstoffspeicher und gelten als wertvoller Rohstoff für den Holzbau. Wird dieses Material verbrannt, obwohl es noch genutzt werden könnte, gelangt das gespeicherte CO₂ sofort wieder in die Atmosphäre und verliert damit seine positive Klimawirkung.

Was Umweltverbände unterstützen und weshalb die Forstbranche skeptisch bleibt

Mehrere Umweltverbände unterstützen die Pläne, da sie davon ausgehen, dass ein geringerer Holzeinschlag den Wald als CO₂-Senke stärkt. Gleichzeitig betonen sie, dass die Holzverbrennung zwar häufig als klimaneutral gilt, jedoch relevant zum unmittelbaren CO₂-Ausstoß beiträgt. Da die Richtlinie außerdem vorsieht, dass Energie aus Biomasse strenger kontrolliert und stärker an Effizienz gebunden wird, soll die begrenzt verfügbare Holzmenge bevorzugt in modernen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzt werden, weil diese einen wesentlich höheren Wirkungsgrad besitzen als Einzelöfen.

Viele Verbände aus der Holzindustrie sehen die Entwürfe dennoch kritisch. Sie warnen, dass ein pauschaler Ausschluss ganzer Sortimente völlig an der Realität vorbeigehe, weil Waldbesitzer und holzverarbeitende Betriebe ihre Abläufe stets an regionale Märkte anpassen müssen. Während manche Sägewerke bestimmte Qualitäten dringend benötigen, fehlen in anderen Regionen genau diese Abnehmer. Dadurch ergeben sich Situationen, in denen energetische Nutzung nicht nur pragmatisch ist, sondern betriebswirtschaftlich notwendig bleibt. Ein vollständiger Wegfall dieses Absatzweges würde laut Branchenstimmen sowohl Waldbesitzern wichtige Einnahmen nehmen als auch Biomasseanlagen in ihrer Versorgung einschränken.

Was das für Zimmerer und Holzbauunternehmen bedeuten kann

Für Zimmerer entsteht eine Lage, die sehr aufmerksam beobachtet werden sollte. Da der Entwurf nicht nur die Förderfähigkeit beeinflusst, sondern auch Auswirkungen auf das Gebäudeenergiegesetz und auf die Wärmeplanung haben kann, sollte jeder Betrieb prüfen, wie sich die geplanten Vorgaben auf die eigene Restholzverwertung auswirken. Viele Werkstätten heizen weiterhin mit Holz oder beliefern regionale Anlagen mit Sortimentsware, die im Tagesgeschäft anfällt. Wenn bestimmte Hölzer plötzlich nicht mehr energetisch genutzt werden dürfen, könnte dies die betrieblichen Abläufe verändern und neue Anforderungen an die Sortierung oder Entsorgung nach sich ziehen.

Gleichzeitig könnte die Regelung dazu führen, dass hochwertigeres Holz stärker in langlebigen Produkten gebunden bleibt, wodurch der Holzbau insgesamt weiter an Bedeutung gewinnt. Wenn Rohstoffe seltener verbrannt werden dürfen und dadurch länger als Bauholz eingesetzt werden, steigt der Bedarf an effizienter Verarbeitung und präziser Abbundplanung. Genau an diesem Punkt profitieren Zimmerer von modernen digitalen Werkzeugen wie professionellen CAD- und Abbundlösungen, weil sich hochwertige Hölzer dadurch deutlich besser und nachhaltiger verwerten lassen.

Warum der Effekt auf die Wertschöpfungskette größer sein könnte als erwartet

Mehrere Verbände betonen, dass Wurzeln und Stümpfe in der Waldpflege ohnehin nur selten entnommen werden und eher bei Bauprojekten oder im Rahmen der Landschaftspflege anfallen. Wird auch dieses Material vollständig von der energetischen Nutzung ausgeschlossen, könnte dies zu unnötigen Entsorgungsproblemen führen, die wiederum zusätzliche Kosten verursachen. Darüber hinaus könnte die Brennstoffversorgung vieler Biomasseanlagen schwieriger werden, weil diese Anlagen häufig auf eine Mischung verschiedener Sortimente angewiesen sind, die je nach Saison verfügbar oder knapp sind.

Die Branchenvertretungen warnen deshalb, dass die geplanten Vorgaben nicht etwa eine Stärkung der Holzenergie bewirken, sondern eine Schwächung. Ihrer Ansicht nach verkenne ein pauschaler Ausschluss die komplexen Abläufe der Holzverwertung und gefährde funktionierende Wertschöpfungsketten, die sowohl für den Klimaschutz als auch für die regionale Wirtschaft wichtig sind.

Holzarten – Biomasseverordnung

Die Diskussion um die Biomasseverordnung zeigt, wie eng Klimaschutz, Holzbau, Forstwirtschaft und Energiefragen miteinander verbunden sind. Für Zimmerer bedeutet das, dass sich die Rahmenbedingungen der Restholzverwertung verändern könnten. Gleichzeitig entstehen neue Chancen für den Holzbau, weil langlebige Holzprodukte stärker gefördert werden sollen und dadurch immer wichtiger werden. Obwohl die endgültige Fassung der Verordnung noch aussteht, lohnt es sich bereits jetzt, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und die eigenen betrieblichen Abläufe vorbereitet anzupassen.