Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft, die Betriebe der Bauwirtschaft unmittelbar betreffen. Die Neuerungen reichen von angepassten Arbeitsschutzvorgaben über höhere Lohn- und Verdienstgrenzen bis hin zu neuen Ausbildungsordnungen und digitalen Verwaltungsprozessen. Die BG BAU informiert über die wichtigsten Regelungen, die Unternehmen frühzeitig kennen sollten.
Arbeitsschutz: Neue Anforderungen beim Umgang mit Asbest
Mit der Umsetzung der EU-Asbest-Richtlinie werden voraussichtlich Anfang 2026 strengere Vorgaben im Arbeitsschutz wirksam. Künftig müssen Betriebe bei der unternehmensbezogenen Anzeige nicht nur Art und Umfang der Arbeiten melden, sondern auch die Namen der eingesetzten Beschäftigten angeben. Zusätzlich sind Nachweise zur Fachkunde sowie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vorzulegen.
Auch bei Abbrucharbeiten mit niedrigem oder mittlerem Risiko ändern sich die Rahmenbedingungen, da hierfür künftig eine Genehmigungspflicht vorgesehen ist. Damit werden die bestehenden Anforderungen weiter konkretisiert und stärker kontrolliert.
Parallel dazu hat der Ausschuss für Gefahrstoffe mehrere Technische Regeln für Gefahrstoffe überarbeitet. Betroffen sind unter anderem Vorgaben zu Blei, alter Mineralwolle, kontaminierten Arbeitsbereichen und krebserzeugenden Metallen. Die überarbeitete Fassung der TRGS 519 zum Thema Asbest wird in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet.
Höhere Minijob-Grenze und steigende Mindestlöhne
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Infolgedessen erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 556 Euro auf 603 Euro. Dadurch können Beschäftigte weiterhin einen ähnlichen Stundenumfang leisten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
Der maximale Jahresverdienst im Minijob liegt künftig bei 7.236 Euro. Zusätzlich steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr ab Januar 2026 auf 724 Euro brutto pro Monat.
Darüber hinaus erhöhen sich in mehreren Handwerksbranchen die tariflichen Mindestlöhne. Betroffen sind unter anderem das Dachdeckerhandwerk, das Maler- und Lackiererhandwerk, die Gebäudereinigung sowie das Elektro- und Gerüstbauerhandwerk. Die Anpassungen erfolgen auf Grundlage der jeweils geltenden Tarifverträge.
Neue Ausbildungsordnungen für 19 Berufe
Ab August 2026 treten in der Bauwirtschaft neue Ausbildungsordnungen für insgesamt 19 Berufe in Kraft. Es handelt sich um die dritte umfassende Neuordnung der Ausbildungsberufe seit Einführung der heutigen Berufsbilder.
Die Reform bringt Anpassungen bei den Ausbildungsinhalten, der Struktur der Ausbildung sowie bei den Prüfungsformaten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Für 16 Berufe mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer wird künftig die gestreckte Gesellen beziehungsweise Abschlussprüfung eingeführt. Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Stattdessen legen die Auszubildenden nach zwei Jahren einen ersten Prüfungsteil ab, der mit 40 Prozent in die Gesamtnote der Abschlussprüfung einfließt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt den Betrieben unterstützende Materialien und Umsetzungshilfen zur Verfügung.
Rentenanpassung und Leistungen der Unfallversicherung
Zum 1. Juli 2026 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst. Nach vorläufigen Berechnungen ist ein Rentenanstieg von rund 3,73 Prozent zu erwarten. Die endgültigen Werte werden im Frühjahr 2026 veröffentlicht.
Mit der Rentenanpassung steigen auch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, da diese vom Jahresverdienst abhängen. Dazu zählen unter anderem Geldleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie das Pflegegeld. Die Anpassung gilt für Versicherungsfälle, die im Vorjahr oder früher eingetreten sind.
Digitalisierung: Elektronischer Kostenvoranschlag
Seit dem 1. Dezember 2025 steht mit dem elektronischen Kostenvoranschlag eine neue digitale Lösung zur Verfügung. Leistungserbringer können ihre Kostenvoranschläge nun vollständig papierlos und direkt digital an die Unfallversicherungsträger übermitteln.
Dieser Schritt vereinfacht die Abläufe deutlich und reduziert den administrativen Aufwand. Gleichzeitig ist er ein weiterer Baustein auf dem Weg zu durchgängig digitalen Verwaltungsprozessen im Bau- und Handwerksbereich.
Neue Sozialversicherungsgrößen für 2026
Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 die neuen Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026 beschlossen. Aufgrund gestiegener Löhne werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst.
Für einen Teil der Versicherten erhöht sich dadurch die maximale Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben. Diese jährliche Anpassung stellt sicher, dass Beiträge und Leistungen langfristig im Gleichgewicht bleiben und die soziale Absicherung gewährleistet ist.
Regeln,Vorgaben und Umstellungen
Das Jahr 2026 bringt für die Bauwirtschaft zahlreiche Änderungen mit sich. Betriebe sind gut beraten, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen, um rechtssicher zu handeln und organisatorische Abläufe rechtzeitig anzupassen. Wer informiert bleibt, kann die Umstellungen planbar gestalten und Chancen durch neue Regelungen gezielt nutzen.