Photovoltaikanlagen, Lüftungstechnik, Dachfenster oder Blitzschutzanlagen gehören heute bei vielen Gebäuden ganz selbstverständlich dazu. Damit steigt auch die Zahl der Wartungs und Instandhaltungsarbeiten auf dem Dach. Schon bei der Planung sollte deshalb berücksichtigt werden, wie diese Arbeiten später sicher durchgeführt werden können.

Genau hier setzt die DGUV Information 201-056 „Schutzmaßnahmen gegen Absturz auf Dächern an. Der Leitfaden, der seit September 2025 vorliegt, zeigt, wie Dachflächen sicher geplant, ausgestattet und genutzt werden können. Für Holzbau und Zimmereibetriebe ist das ein wichtiges Thema, denn viele Entscheidungen über den späteren Absturzschutz fallen bereits während der Planung und Ausführung.

Sicherheit beginnt lange vor dem ersten Schritt aufs Dach

Ob Neubau, Sanierung oder Umbau: Absturzschutz sollte nicht erst auf der Baustelle Thema werden. Bereits während der Planung lohnt es sich, darüber nachzudenken, wie ein Dach später sicher betreten und genutzt werden kann.

Heute befinden sich auf vielen Dächern Photovoltaikanlagen, Lüftungsanlagen, Blitzschutzsysteme oder Rauch und Wärmeabzugsanlagen. Sie müssen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Dafür braucht es sichere Zugänge, ausreichend Bewegungsflächen und dauerhaft nutzbare Absturzsicherungen. Werden diese Punkte früh berücksichtigt, lassen sich spätere Arbeiten deutlich einfacher und sicherer durchführen.

Das STOP Prinzip einfach erklärt

Ein wichtiger Grundsatz der DGUV Information ist das sogenannte STOP Prinzip. Dahinter steckt eine einfache Regel: Gefahren sollen möglichst direkt an ihrer Ursache beseitigt werden.

Deshalb haben technische Schutzmaßnahmen immer Vorrang vor organisatorischen oder persönlichen Maßnahmen.

An erster Stelle stehen beispielsweise Geländer, Umwehrungen oder fest installierte Anschlageinrichtungen, an denen sich Beschäftigte mit ihrer persönlichen Schutzausrüstung sichern können. Erst wenn solche Lösungen konstruktiv nicht möglich sind, kommt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, kurz PSAgA, zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Auffanggurt, Verbindungsmittel und Falldämpfer.

Auch Auffangeinrichtungen gelten nur als zweite Wahl. Ziel ist immer, einen Absturz möglichst zu verhindern und nicht erst dessen Folgen aufzufangen.

Nicht jedes Dach braucht die gleiche Ausstattung

Ein Dach ist nicht gleich ein Dach. Entscheidend ist, wie häufig es betreten wird und welche Arbeiten dort stattfinden.

Ein Hallendach ohne technische Anlagen muss deutlich seltener betreten werden als ein Dach mit Photovoltaikanlage oder Lüftungstechnik. Deshalb unterscheidet die DGUV verschiedene Nutzungskategorien und Ausstattungsklassen.

Vereinfacht gilt: Je häufiger Menschen auf einem Dach arbeiten und je höher das Risiko ist, desto umfangreicher müssen auch die Schutzmaßnahmen ausfallen. Diese Einschätzung sollte bereits während der Planung erfolgen.

Sichere Wege gehören genauso dazu

Nicht nur der Arbeitsplatz auf dem Dach muss sicher sein. Auch der Weg dorthin spielt eine wichtige Rolle.

Die DGUV empfiehlt unter anderem ausreichend breite Laufwege, sichere Aufstiege sowie rutschhemmende Oberflächen. Gerade bei Regen, Schnee oder Eis müssen sich Beschäftigte sicher auf dem Dach bewegen können. Deshalb sollten Verkehrswege genauso sorgfältig geplant werden wie die Dachkonstruktion selbst.

Nicht nur die Dachkante ist eine Gefahrenstelle

Viele denken beim Thema Absturzschutz zuerst an die Dachkante. Tatsächlich passieren jedoch auch immer wieder schwere Unfälle an Oberlichtern oder Lichtkuppeln, die das Gewicht einer Person nicht sicher aufnehmen können.

Solche Bereiche müssen deshalb genauso bewertet werden wie offene Dachkanten. Je nach Bauweise können zusätzliche Durchsturzsicherungen erforderlich sein, damit Wartungsarbeiten sicher durchgeführt werden können.

Vor jeder Arbeit steht die Gefährdungsbeurteilung

Bevor Arbeiten auf einem Dach beginnen, muss geprüft werden, welche Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Diese sogenannte Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend.

Dabei werden unter anderem die Dachneigung, die Witterung, vorhandene Absturzkanten, Zugangswege und die geplanten Arbeiten berücksichtigt.

Ebenso wichtig sind regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten, eine vollständige Dokumentation und ein Rettungskonzept. Gerade wenn persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz eingesetzt wird, muss bereits vor Arbeitsbeginn feststehen, wie eine verunfallte Person schnell und sicher gerettet werden kann.

Auch das Baurecht macht klare Vorgaben

Neben der DGUV Information enthält auch die Musterbauordnung wichtige Anforderungen. Sie schreibt vor, dass Bauwerke so geplant, errichtet und instand gehalten werden müssen, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden.

Außerdem fordert sie dauerhaft sicher nutzbare Einrichtungen für Arbeiten auf dem Dach. Dazu zählen beispielsweise Geländer, Umwehrungen oder fest installierte Anschlageinrichtungen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Nutzung des Dachs und den baulichen Gegebenheiten ab.

Verantwortung endet nicht mit der Fertigstellung

Ist ein Gebäude fertiggestellt, endet das Thema Absturzschutz nicht. Anschlageinrichtungen, Geländer und andere Sicherungssysteme müssen regelmäßig kontrolliert und instand gehalten werden.

Gerade bei Gebäuden mit Photovoltaik oder anderer technischer Dachausstattung lohnt es sich deshalb, Wartung und spätere Zugänglichkeit schon bei der Planung mitzudenken. Das erhöht die Sicherheit und erleichtert zukünftige Arbeiten auf dem Dach.

Fazit

Die DGUV Information 201-056 zeigt deutlich, dass Absturzschutz nicht erst beginnt, wenn jemand das Dach betritt. Viele wichtige Entscheidungen werden bereits in der Planungsphase getroffen.

Für Holzbau und Zimmereibetriebe bedeutet das, Dächer nicht nur konstruktiv, sondern auch im Hinblick auf spätere Wartungsarbeiten zu denken. Wer sichere Zugänge, Verkehrswege und geeignete Schutzsysteme von Anfang an berücksichtigt, schafft langfristig bessere Voraussetzungen für alle Arbeiten auf dem Dach und erhöht gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten.