Um die steigenden Energiepreise aufzufangen, hat die Politik Steuererleichterungen eingeführt. Im Dezember 2022 hat der Bundestag die Gesetzentwürfe zu Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Ziel dieser Maßnahmen ist es, sowohl die Verbraucher als auch die Wirtschaft zu entlasten. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für Handwerksbetriebe und die Empfehlungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zusammengefasst.

Das Hilfspaket hat ein Volumen von 65 Milliarden Euro und soll sowohl Unternehmen als auch Bürgern zugutekommen. Das Paket soll unter anderem den Handel entlasten und ist angesichts steigender Treibstoff- und Energiepreise ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung. So können unter anderem Produktions- und Logistikkosten gesenkt werden. Allerdings reichen die Maßnahmen nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks derzeit nicht aus, um das Handwerk vollständig zu entlasten. Demnach profitieren insbesondere kleine, mittlere und energieintensive Handwerksbetriebe kaum von den Erleichterungen.

Energiepreiserhöhungen oder Energiepreisbremse?

Eine Maßnahme, für die sich der ZDH immer wieder stark gemacht hat, ist die vollständige Abschaffung der EEG-Umlage. Auch die sogenannte Strompreisbremse soll Abhilfe schaffen. Damit soll es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht werden, eine bestimmte Menge Strom vergünstigt mit einem Versorgertarif zu beziehen.

Um die Gaspreise einzudämmen, soll eine Expertenkommission klären, welche Preissenkungsmodelle für den Wärmemarkt in Deutschland oder Europa umsetzbar sind. Die Kommission muss ihre Arbeit zügig aufnehmen, schnell Ergebnisse liefern und ein besonderes Augenmerk auf kleine und mittlere Unternehmen sowie das Handwerk richten. Als Preismechanismus wird das ZDH-Konzept einer „Energiepreisbremse“ empfohlen, bei der die Energiekosten und deren Anstieg bereits auf Großhandelspreisniveau „gebremst“ werden, bevor sie in das Marktsystem und die Netze eingespeist werden, unter Beibehaltung der Preismechanismus. Auch praktische Lösungen sollen so schnell wie möglich entwickelt und umgesetzt werden.

Belastende Umweltverschmutzung?

Die Verschiebung der CO2-Preiserhöhung vom 1. Januar 2023 auf den 1. Januar 2024 ist keine Erleichterung, da die Umweltverschmutzung eine Kostenverschiebung in die Zukunft bedeutet. Es ist geplant, den CO2-Preis im Kraftstoffemissionshandel um fünf Euro pro Tonne zu erhöhen. Die bisher für 2024 und 2025 geplanten Folgeschritte sollen dann entsprechend um ein Jahr verschoben werden

Im Rahmen des Entlastungspakets soll ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt werden, die den Anstieg ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Darüber hinaus sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen zu investieren. Die geplante Ausweitung des Energiekostensenkungsprogramms auf weitere Unternehmen, die noch nicht auf der sogenannten KUEBLL-Liste stehen, ist laut ZDH ein großer Erfolg für die Branchenverbände. Sie sollten wegen der Belastung durch hohe Energiepreise endlich nach erweiterten Kriterien gefördert werden. Auch die geplante Fortführung der Umsatzsteuersenkung für Lebensmittel in der Gastronomie auf sieben Prozent hilft den betroffenen Handwerksbetrieben.

Berufliche Bildungsmaßnahmen

Die Auszubildenden im Handwerk haben besonders mit der Krise zu kämpfen. Die Einführung eines kostenreduzierten bundesweiten ÖPNV-Tickets gilt als wichtige Fördermaßnahme, insbesondere für die Förderung von Auszubildenden. Bisher umfasst das Hilfspaket jedoch keine Berufsbildungszentren für Handwerksbetriebe, die stark von steigenden Energiekosten betroffen sind. Wenn die Berufsbildungszentren die gestiegenen Energiekosten an die Betriebe weitergeben sinkt die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, so der ZDH. Die Berufsbildungswerke müssen laut ZDH daher von steigenden Energiekosten entlastet werden.

Fazit

Die Bundesregierung will die Insolvenzantragspflicht erleichtern, damit grundgesunde und langfristig überlebensfähige Unternehmen ihre Geschäftsmodelle an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen können. Diese Maßnahme ist sehr allgemein formuliert und legt nicht fest, wie diese Vereinfachungen ausgestaltet werden sollen. Im Gegensatz zu den unmittelbaren wirtschaftlichen Einbußen durch den Corona-bedingten temporären Lockdown sind die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten komplex und kurzfristig nicht absehbar.